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KRD-Prozess, Tag 1 · Teil 2: Verlesung der Anklage

ca. 12 Min. Lesezeit

Der zweite Teil von Helvetias Bericht vom 1. Verhandlungstag. Teil 1 verpasst? Hier geht es zur Audienz.

Zur Verhandlung

Gericht Oberlandesgericht Düsseldorf, Staatsschutzsenat

Sitzung Prozesstag 1 · Freitag, 6. November 2026

Angeklagte Peter Fitzek, Martin S., Benjamin M., Matthias B.

Abkürzungen VR = Vorsitzender Richter · OStA = Oberstaatsanwalt · RA = Rechtsanwalt

Hinweis Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Das nasse Seil#

Ich denke an das berühmt gewordene Zitat von Tobias Ginsburg, wonach der Zopf „wie ein nasses Seil“ vom königlichen Haupte baumelt, und suche nach einem noch besseren Vergleich, aber es will mir keiner einfallen. Dafür bemerke ich, dass der Zopf in der Haft wohl nicht gestutzt wurde: Ein paar dünne Fäden, die sich irgendwie in ihrer Verankerung halten konnten, hängen signifikant weiter nach unten als früher. Fast im selben Masse, wie das nasse Seil ausgefranst ist, hat sich der Haaransatz in der Mitte zurückgezogen, unerbittlich frisst sich eine glatte Schneise von der Stirn in Richtung Zopf und kann offenbar weder von Ochs noch Esel noch der Macht der Gedanken aufgehalten werden. Auch Horstsöhne werden eben nicht jünger.

Personalien mit Hindernissen#

Als die Medienschaffenden den inneren Bereich wieder verlassen haben, eröffnet der Vorsitzende Richter Jan van Lessen die Verhandlung. Zunächst stellt er die anwesenden Richter, Ankläger (vom Rang her Oberstaatsanwälte) und Verteidiger vor. Und ja: Ich benutze hier wie überall das generische Maskulinum. Wie dem auch sei, die Aufzählung der Namen und Funktionen geht eindeutig zu schnell vonstatten für meine etwas aus der Übung gekommene Schreibhand; ich bin froh, dass Medien und sonnenstaatländische Staatsbürger mittlerweile von einigen Beteiligten die Namen ermittelt haben.

Sodann sollen die Personalien der Angeklagten festgestellt werden, natürlich beginnend beim Obersten Souverän. Der VR verliest: Peter Fitzek, geboren 1965 in Halle (Saale), deutscher Staatsangehöriger, zurzeit in der JVA Düsseldorf inhaftiert. „Ist das richtig?“

Fitzek: „Nein, das ist so nicht richtig.“

VR: „Es geht hier um die Feststellung Ihrer Personalien.“ Noch einmal fragt er, ob Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Angaben zum Wohnsitz korrekt seien.

Gibt es für einen narzisstischen Reichsbürger eine noch verlockendere Einladung, seine Version des Mensch-Personen-Quatschs auszubreiten?

Wir benutzen nur noch ‚Peter der Erste, Menschensohn des Horst und der Erika‘.

Peter Fitzek, der außerdem darauf beharrt, „Staatsoberhaupt des Königreichs Deutschland“ zu sein

VR: „Ich nehme es zur Kenntnis.“

Bei den drei anderen Angeklagten läuft die Feststellung der Personalien problemlos, sie führen sich nicht als Reichsbürger auf.

Der VR möchte nun zur Verlesung des Anklagesatzes übergehen, da redet Fitzek plötzlich drein, irgendein schlecht hörbares Blabla von Verfassungsrüge und Befangenheit. Der VR quittiert es mit „Da sind Sie ganz auf’m falschen Fuss“ und übergibt das Wort dem Oberstaatsanwalt mit dem unglaublich passenden Namen Keiser.

Die Anklage#

Die Verlesung des Anklagesatzes für die jeweiligen Angeklagten konnte ich nicht vollständig mitschreiben, aber wir wissen ja zumindest grob, worum es geht: verschiedene Wirtschaftsdelikte im Zusammenhang mit mutmasslich unerlaubten Bank- und Versicherungsgeschäften, Hinterziehung diverser Steuern, Veruntreuung, dazu Urkundenfälschung (Stichwort „Pass- und Meldeamt“) und, last but not least, Gründung einer kriminellen Vereinigung. Wenn ich es richtig verstanden habe, betreffen Fitzek alle diese Vorwürfe, die anderen drei Angeklagten sind in unterschiedlichem Ausmass von den einzelnen Vorwürfen betroffen, je nachdem, welche Funktionen sie im KRD ausgeübt haben.

Eine kurze Kriminalgeschichte des KRD#

Der OStA fährt mit einem kurzen Abriss der Geschichte, oder besser: der Kriminalgeschichte des KRD fort. Fitzek habe am 16. September 2012 auf dem Gelände des Krankenhauses Apollensdorf einen Fantasiestaat namens „Königreich Deutschland“ ausgerufen und „liess sich als ‚Obersten Souverän‘ einsetzen“. (Kurze Anmerkung: Das mit dem Gelände Apollensdorf wurde so gesagt, die kultig-peinliche Zeremonie in der „Krönungshalle“ fand keine Erwähnung.) Es gebe eine „Verfassung“ und eine „Gründungsurkunde“, die durch Fitzek, S., M. und zwei mittlerweile ausgeschiedene Personen unterzeichnet worden seien.

Die so gegründete Vereinigung habe zum Ziel gehabt, die Bundesrepublik Deutschland zu ersetzen, und sei gleichzeitig auf die Begehung von Straftaten gerichtet gewesen. Die Rechtsordnung der BRD hätte einem neuen System mit Institutionen wie dem „Pass- und Meldeamt“ oder eigenen „Gerichten“ weichen sollen. Die Vereinigung behauptete, den Gesetzen und insbesondere der Steuerpflicht der BRD nicht zu unterliegen. Die vom KRD errichteten scheinstaatlichen Institutionen hätten finanzielle Mittel seiner Anhänger vereinnahmt. Mitunter sei ein elektronisches Zahlungssystem mit E-Mark bzw. Engelmark ins Leben gerufen worden.

Im Rahmen der „Königlichen Reichsbank“, der „Gemeinwohlkasse“ und weiterer Einrichtungen sei es zu strafbaren Einlagen- und Versicherungsgeschäften gekommen. Der OStA erwähnt kurz die verschiedenen Filialen der „Gemeinwohlkasse“, die ab 2022 in Dresden, Menden, Ulm und Wittenberg eröffnet und bis 2023 auf Veranlassung der BaFin wieder geschlossen wurden. Dennoch habe das KRD seine „Gemeinwohlkassen“-Tätigkeiten fortgesetzt.

Mit eigenen Betrieben wie dem „Vollholzprofi“ und dem Verkauf von Heizsystemen (gemeint war vermutlich „Klimagie“) sowie dem Verkauf von Produkten, etwa Büchern (gern erinnern wir uns an das endzeitlich teure „Endzeit 2020“ und an Peters Autobiographie mit Stargast „Küchengeist Ralph“), habe das KRD Einnahmen und Umsatz generiert. Des Weiteren habe es die Möglichkeit gegeben, Unternehmen in einem Betriebsregister des KRD einzutragen. Diese seien im KRD vorgeblich steuerfrei gewesen, und den Unternehmern sei weisgemacht worden, sie müssten für ihre Tätigkeit der BRD keine Steuern und Sozialabgaben mehr entrichten. Die Eintragung ins KRD-Betriebsregister habe die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Seminar und die Entrichtung einer Gebühr vorausgesetzt. Die KRD-internen Sozialversicherungsbeiträge seien als günstiger im Vergleich zur BRD beworben worden.

Auch durch die Plattform „KaDaRi“ und durch das Angebot von Seminaren habe das KRD Einnahmen generiert; zum Beispiel seien in „Systemausstiegs-Seminaren“ die Vorzüge des KRD angepriesen worden.

Bei allen diesen Tätigkeiten habe das KRD, Überraschung, keine Steuern an die BRD abgeführt. Ein grosser Teil der Einnahmen sei für den Erwerb von Grundstücken für das „Staatsgebiet“ verwendet worden. Kurz erwähnt der OStA den „gesondert verfolgten“ Marco G., der als Strohmann etwa das Wolfsgrüner Schlösschen gekauft habe. Zur Erweiterung des „Staatsgebietes“ wurden anscheinend regelmässig Strohleute eingesetzt.

Ausserdem habe das KRD versucht, in Gemeinden der BRD Bürgermeisterkandidaten „anzuwerben“, wohl in der Hoffnung, doch noch den einen oder anderen „Gemeindewechsel“ in die Wege leiten zu können.

Wer was gewesen sein soll#

Das KRD war hierarchisch strukturiert: An der Spitze stand Fitzek als unangefochtenes Oberhaupt; bis heute benutze er, wie man ja soeben gesehen hat, entsprechende Fantasietitel. Der Zopf bestimmte die ideologische Ausrichtung seines Kannixreiches, hatte die Kontrolle und uneingeschränkte Verfügung über die Finanzen und erliess zudem nach eigenem Gutdünken „Gesetze“.

Martin S. und Benjamin M. seien Fitzek in der Hierarchie unmittelbar nachgeordnet gewesen. Als Einzige neben Fitzek hätten sie im KRD den Rang „göttlicher Wesen“, besser bekannt als „Demen“, innegehabt und hätten die Stellvertretung für ihr Idol übernommen, als dieses 2016/17 im Knast war. S. sei von Anfang an ein Vertrauter des Zopfkönigs gewesen, habe zeitweise das „Pass- und Meldeamt“ und, schon seit 2009, die damalige „Kooperationskasse“ geführt, aus der später die „Königliche Reichsbank“ wurde; dies alles ungeachtet der damals schon einsetzenden Reaktionen der BaFin. Auch für die „Neudeutsche Gesundheitskasse“, später „Deutsche Heilfürsorge“, soll S. tätig gewesen sein, zudem in der „Gerechtigkeitsabteilung“ des KRD. Er habe „Bescheinigungen für Visa“ ausgestellt (vermutlich für das Pass- und Meldeamt, da sind meine Notizen etwas lückenhaft).

Auch Benjamin M. sei von Anfang an eng in die Strukturen des Kannixreiches eingebunden gewesen. So habe er an der Schaffung des „Engelgeldes“ mitgearbeitet und sei für den Aufbau der „Königlichen Reichsbank“ verantwortlich gewesen. Unter seiner Leitung sei das elektronische Zahlungssystem mit E-Mark eingeführt worden. 2018 habe er diese Aufgaben an Matthias B. abgegeben, blieb aber weiterhin eingebunden, war etwa für „Ganzheitliche Wege“ tätig oder übte eine beratende Funktion aus.

Matthias B. absolvierte anscheinend 2014 eine Art Probezeit, sei aber spätestens Anfang 2016 durch seinen Umzug nach Wittenberg Mitglied der sogenannten „Kerngemeinschaft“ des KRD geworden. 2018 habe er von M. die Leitung der „Königlichen Reichsbank“ übernommen und sei ausserdem für das „Meldewesen“ und für das Unternehmertum im KRD zuständig gewesen. Die Anklage lastet ihm auch die Einrichtung eines „Kontengeflechts“ durch Strohleute an. B. habe dem KRD bis 2025 zur Verfügung gestanden.

Dem KRD werden mehr als 6300 Personen zugerechnet; ich nehme an, das bezieht sich auf den Zeitpunkt seiner, nennen wir es ruhig: Zerschlagung im Mai 2025. Die „Gesellschaft“ des Kannixreiches war nicht gerade von Gleichberechtigung geprägt. Unter den 6300 gab es gerade mal drei „Demen“ oder „göttliche Wesen“, die jetzt hier im Saal zwischen ihren Anwälten sitzen; dann gab es „Staatsangehörige“, sozusagen die König-Reichsbürger (pun intended), und eine Art niedrigere und zahlreichere Klasse von Mitgliedern, die „Staatszugehörigen“. Die „Kerngemeinschaft“ des KRD bestand aus 40 bis 60 Personen, die sich durch Mitarbeit in den Institutionen, als Strohleute, als Vortragsredner, in den „Leucht-Turm“-Teams, in den „Regionalstellen“ usw. engagierten. Diese voll eingebundene KRD-Anhängerschaft bezog als Lohn für ihre Tätigkeit sogenannte „Mildtätige Gaben“ (abgekürzt „MilGa“) in jeweils unterschiedlicher Höhe; der OStA spricht von mindestens mehreren Hundert Euro monatlich, selbstverständlich komplett unversteuert.

Die Zahlen#

Nun geht der OStA zu einer Auflistung konkreter Vorwürfe gegen die einzelnen Angeklagten über. So hätten namentlich Fitzek, M. und B. im Rahmen der „Königlichen Reichsbank“ bzw. ab 2019 „Gemeinwohlkasse“ über sogenannte „Kapitalüberlassungsverträge“ Gelder entgegengenommen. B. sei insbesondere für die Konten und für die Überwachung der Einhaltung der „Vorgaben“ zuständig gewesen. Bis Mai 2025 sei es zur Einzahlung von mehr als 7,7 Millionen Euro gekommen. Der OStA erwähnt weitere 3,6 Millionen Euro, wobei ich leider nicht mitgeschnitten habe, was deren Kontext war.

Ab 2019 habe es die „Deutsche Heilfürsorge“ gegeben, in die die Mitglieder monatlich Beiträge einzahlten. Im Zeitraum 2022 bis 2024 seien das insgesamt über 735.000 Euro gewesen. Im Gegenzug seien „Erstattungen“ von über 275.000 Euro ausgezahlt worden. Für die Überwachung der Beitragszahlungen sei B. zuständig gewesen.

Bei all diesen Tätigkeiten seien Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Schenkungssteuer der schnöden BRD durch die Pudel „verkürzt“ worden; in diesem Fall darf man wohl sagen, dass dies „überhaupt nicht entrichtet“ bedeutet. Insbesondere hätten die Angeklagten Fitzek und B. entgegen § 194 Abs. 2 AO blablupp (zumeist habe ich gar nicht erst versucht, irgendwelche Paragraphennummern mitzuschreiben, und auch in diesem Fall ist es mir nur zur Hälfte gelungen) zwischen 2020 und 2023 keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgegeben, obwohl es Umsätze, Zahlungen und Sachzuwendungen gegeben habe.

Im Folgenden verliest der OStA mehrere Tabellen, in denen einzeln und mit Nennung genauer Beträge aufgezählt wird, welche Steuern „verkürzt“ wurden und wie viel Energieausgleich dem BRD-Fiskus dadurch insgesamt entgangen sei. Zum Beispiel beläuft sich die Summe der ersten verlesenen Tabelle, die sich auf § 194 Abs. 2 AO blablupp bezieht, auf 44.110,19 Euro verkürzter Steuern.

Um der bösen Bankenmafia aka BaFin die Verfolgung dieser Aktivitäten zu erschweren, habe das KRD eine Struktur von Strohmannkonten, Strohleuten usw. genutzt. Hier wird B. zusammen mit einer Sabine W. lobend vom OStA hervorgehoben. Die nächste Tabelle bezieht sich auf die Fitzek und B. vorgeworfene Hinterziehung von Lohnsteuern im Kontext von „MilGa“ und sonstigen Zahlungen. Anfangs versuche ich tapfer mitzuschreiben, aber der OStA verliest eine nicht enden wollende, von Januar 2020 bis April 2025 reichende Zahlenreihe von monatlich geschuldeten und nicht entrichteten Steuerbeträgen. Als die Verlesung nach einer gefühlten Ewigkeit endet, ist wohl auch OStA Keiser einigermassen erschöpft, und seine Kollegin, deren Namen ich nicht kenne, übernimmt die Präsentation weiterer Tabellen.

Im Folgenden geht es um durch Fitzek hinterzogene Schenkungssteuern, teilweise in Form von Sachzuwendungen wie einem Pkw, oft aber auch um Geldspenden in Höhe von teils mehreren Zehntausend Euro. Besonders sticht eine Schenkung durch einen Unbekannten in Höhe von 395.000 Euro hervor. Insgesamt hätte Fitzek 263.172 Euro Schenkungssteuer entrichten müssen. Hat er aber nicht.

Fitzek und B. wird des Weiteren die Nichtentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen vorgeworfen, insgesamt geht es um einen Beitragsschaden von 807.307,38 Euro. Hinzu kommen 6.746,19 Euro für die Unfallversicherung (wobei ich hier notiert habe, dass ich unsicher bin, ob ich das richtig mitgeschrieben habe).

Die Anklage in Zahlen (laut Mitschrift)

Mitglieder mehr als 6300 Personen, davon 40 bis 60 in der „Kerngemeinschaft“

Einlagen mehr als 7,7 Millionen Euro über „Kapitalüberlassungsverträge“ bis Mai 2025

Heilfürsorge über 735.000 Euro Beiträge (2022–2024), über 275.000 Euro „Erstattungen“

Schenkungssteuer 263.172 Euro, die Fitzek hätte zahlen müssen

Sozialversicherung 807.307,38 Euro Beitragsschaden

„Staatsangehörigkeits­prüfung“ mindestens 397 Euro pro Person

Seminare und Ausweise#

Die OStAin kommt nun auf die kostenpflichtigen Seminare zu sprechen, bei denen Fitzek auf die Teilnehmer „einwirkte“, die Steuern der BRD nicht mehr zu entrichten. Speziell erwähnt werden hier drei „gesondert verfolgte“ Personen: Thomas T., der seine frühere KG in einen KRD-Betrieb umwandelte (das war der Typ mit dem Brennholz), dann ein Heiko E. (den Namen habe ich nicht so gut gehört) mit einem KRD-Betrieb namens „Immobilien-Service-Dienste“ und eine Kerstin M. (auch bei ihr bin ich bezüglich des Namens etwas unsicher). Alle hätten die den BRD-Institutionen geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und veruntreut.

Im Folgenden geht es noch um die Urkundenfälschungen. Das KRD erstellte sogenannte ID-Karten zum Einsatz im Rechtsverkehr, hierfür habe man einen eigenen Plastikkarten-Drucker beschafft. Zuständig sei das „Pass- und Meldeamt“ gewesen, in dem M. 2013 bis 2018 und B. 2016 bis 2024 führend tätig gewesen seien. Durch die Ausgabe der ID-Karten habe man „erhebliche Einnahmen“ generiert, unter anderem wegen der vorausgesetzten „Staatsangehörigkeitsprüfung“, deren Teilnehmer jeweils mindestens 397 Euro bezahlt hätten. Die OStAin verliest nun eine Tabelle, der das Ausstellungsdatum einer Anzahl ID-Karten und die Namen von deren Inhabern zu entnehmen sind, wobei ich vermute, dass die Liste bei Weitem nicht alle ID-Karteninhaber enthält.

Damit ist die Verlesung der Anklage beendet.

Nach der Anklage#

Fitzeks Verteidiger RA Clemens fragt, warum eine der Tabellen nicht verlesen, sondern nur das Gesamtergebnis bekanntgegeben wurde. Geduldig erklärt Richter van Lessen, die besagte Tabelle habe 31 Seiten, und nennt die Rechtsgrundlage dafür, dass bei gleich gelagerten Delikten nicht alles haarklein aufgesagt werden muss, sondern die Nennung des Delikts und des allfälligen Gesamtschadens reicht. Clemens beantragt daraufhin, zu protokollieren, dass die Tabelle nicht verlesen wurde.

Da der VR am Anfang darauf hingewiesen hatte, dass die Verhandlung aufgezeichnet wird, fragt Fitzeks Verteidiger RA Mayer, ob er die Aufzeichnung haben könne.

VR: „Nein.“

RA Mayer: „Darf ich wenigstens auch aufzeichnen?“

VR: „Nein.“ Die erstellte Aufzeichnung der Verhandlung werde nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

RA Mayer scheint dem Ganzen zu misstrauen und fragt noch, ob über die Mikrofone, durch die die Beteiligten sprechen, eigentlich auch die Gespräche zwischen Verteidigern und Mandanten aufgezeichnet würden. Mit der Antwort des VR, dass dies nicht der Fall sei, gibt er sich schliesslich zähneknirschend zufrieden.

Der VR belehrt alle Angeklagten, dass es ihnen freisteht, sich zur Anklage zu äussern – oder auch nicht. Dann geht es noch darum, die Mitwirkungsbereitschaft der Angeklagten bei den anstehenden Vernehmungen zu erfragen.

VR: „Zunächst ganz grundsätzlich: Wer möchte sich vernehmen lassen?“

Alle Angeklagten geben zu erkennen, dass sie bereit sind, sich zu äussern. S. und ein weiterer Angeklagter (ich bin nicht mehr ganz sicher, ob es B. war oder doch M.) sagen aber, dass sie noch Zeit brauchen, um sich vorzubereiten.

An diesem Punkt werden zehn Minuten Pause gewährt.


Fortsetzung folgt: Stay tuned für die Einlassungen mehrerer Verteidiger in Teil 3!

Quellen

IM AUSTAUSCH

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